| Energetische Inspektion von Klimaanlagen | |
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08. und 09.09.2010 FH Steinfurt |
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27. und 28.09.2010 FH Steinfurt |
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04. und 05.10.2010 München |
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11. und 12.10.2010 Erfurt |
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18. und 19.10.2010 München |
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| Grundlagen und Praxis Lüftung Klima | |
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05.-06.10.2010 Düsseldorf |
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07.-08.12.2010 Leipzig |
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HOAI (weitere Infos folgen) |
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29.10.2010 Frankfurt/M |
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LCC (weitere Infos folgen) |
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29.11.2010 Berlin |
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30.11.2010 Frankfurt/M |
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Weitere Schulungen zu folgenden Themen – (Ort und Zeit werden noch bekannt gegeben): |
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Baurecht: Stand der Technik |
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Baurecht: Gewährleistung |
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Brandschutz |
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Energiemanagement- system nach DIN EN 16001 |
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Basissemninar: HX-Diagramm u. a. |
Krankenhauslüftung:
Bei den seit mehr als drei Jahren laufenden Diskussionen über die beiden
Regelwerke DIN 1946 Teil 4 und VDI 2167 zu "Lüftungsanlagen in Krankenhäusern"
hat das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalen Anfang März für das Land NRW eine Entscheidung getroffen.
In einem Schreiben an die oberen und unteren Bauaufsichtsbehörden,
die Architekten- und Ingenieurkammer sowie an Sachverständige
informierte das Ministerium, dass es sich als "Regel der Technik" für die
VDI 2167 entschieden hat /1/.
Diese Entscheidung hat eine lange Vorgeschichte:
Bereits zu den Entwürfen der VDI 2167 (Dezember 2004) und der DIN
1946-4 (April 2005) hatte das Ministerium Einspruch eingelegt. Dabei
forderte das Ministerium seine Zusammenführung der beiden Regeln zu
einer für alle beteiligten Kreise angemessenen Lüftungsregel, "die nicht
nur dem Stand der Technik entspricht, sondern auch als allgemein anerkannte
Regel der Technik im Sinne der Landesbauordung akzeptiert werden
kann."
Eine solche Zusammenführung gab und gibt es bislang jedoch
nicht, und auch in der Einspruchsitzung zum Entwurf der DIN 1946-4
Ende Januar wurde dem wesentlichen Anliegen der obersten Bauaufsichtsbehörden
der Länder erneut nicht entsprochen.
Daraufhin schrieb das Ministerium nun: "Insofern ist bis jetzt keine Regel erstellt worden, die
den Status einer anerkannten Regel der Technik für sich beanspruchen
kann", und zog aus diesem Normendesaster seine Konsequenzen: "Soweit
in bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren oder bei bauaufsichtlich
vorgeschriebenen Prüfungen Anforderungen an Lüftungsanlagen in Krankenhäusern
und anderen baulichen Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung
(…) zu stellen sind, gelten die allgemeinen Anforderungen
gemäß Bauordnung NRW als erfüllt, sofern die in der VDI 2167 (Weißdruck
August 2007) genannten technischen Anforderungen eingehalten
sind." (MS)
/1/ Das Originalschreiben des NWR-Bauministeriums können Sie hier herunterladen:
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