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Krankenhauslüftung: NRW setzt auf VDI 2167

Bei den seit mehr als drei Jahren laufenden Diskussionen über die beiden Regelwerke DIN 1946 Teil 4 und VDI 2167 zu "Lüftungsanlagen in Krankenhäusern" hat das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen Anfang März für das Land NRW eine Entscheidung getroffen.

In einem Schreiben an die oberen und unteren Bauaufsichtsbehörden, die Architekten- und Ingenieurkammer sowie an Sachverständige informierte das Ministerium, dass es sich als "Regel der Technik" für die VDI 2167 entschieden hat /1/.

Diese Entscheidung hat eine lange Vorgeschichte:
Bereits zu den Entwürfen der VDI 2167 (Dezember 2004) und der DIN 1946-4 (April 2005) hatte das Ministerium Einspruch eingelegt. Dabei forderte das Ministerium seine Zusammenführung der beiden Regeln zu einer für alle beteiligten Kreise angemessenen Lüftungsregel, "die nicht nur dem Stand der Technik entspricht, sondern auch als allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne der Landesbauordung akzeptiert werden kann."

Eine solche Zusammenführung gab und gibt es bislang jedoch nicht, und auch in der Einspruchsitzung zum Entwurf der DIN 1946-4 Ende Januar wurde dem wesentlichen Anliegen der obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder erneut nicht entsprochen.

Daraufhin schrieb das Ministerium nun: "Insofern ist bis jetzt keine Regel erstellt worden, die den Status einer anerkannten Regel der Technik für sich beanspruchen kann", und zog aus diesem Normendesaster seine Konsequenzen: "Soweit in bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren oder bei bauaufsichtlich vorgeschriebenen Prüfungen Anforderungen an Lüftungsanlagen in Krankenhäusern und anderen baulichen Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung (…) zu stellen sind, gelten die allgemeinen Anforderungen gemäß Bauordnung NRW als erfüllt, sofern die in der VDI 2167 (Weißdruck August 2007) genannten technischen Anforderungen eingehalten sind." (MS) /1/ Das Originalschreiben des NWR-Bauministeriums können Sie hier herunterladen:

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